Stromkennzeichnung
Alle Stromanbieter nutzen das gleiche Stromverteilungs Netz.
Daher erhält jeder Stromkunde von jedem
Anbieter den Strom in genau gleicher guter Qualität. Verschieden ist die Art
der Energie Erzeugung. Da das an der Steckdose nicht mehr nachvollziehbar ist, wurde
die Kennzeichnungspflicht eingeführt. Seitdem kann ein Stromkunde
Umweltschutzaspekte bei der Wahl
des Lieferanten einfacher berücksichtigen.
Anteile der Primärenergieträger zur Stromversorgung in Deutschland
Unter Strommix versteht man die % Aufteilung der Energielieferanten, aus
denen die Elektrizität erzeugt wurde, den der Anbieter an den Konsumenten
verkauft hat. In Deutschland sind seit dem 15. Dezember 2005 alle
Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, nach §42 des
Energiewirtschaftsgesetzes Informationen über ihren Strommix zu
veröffenlichen. Die Stromkennzeichnung muss für die Endverbraucher auf der Jahresstromrechnung angegeben
sein. Sie ist spätestens mitte Dezember des Jahres auf die Werte des
Vorjahres zu aktualisieren. Mit den Informationen, über die
Umweltauswirkungen, soll dem Stromkunden ermöglicht werden, die "Qualität" der
Stromerzeugung zu bewerten.
Folgende Daten müssen veröffentlicht werden:
- der Strommix des Anbieters (Händlermix, auch Lieferantenmix genannt), der
alle Kunden des Händlers, die Endverbraucher sind, zusammenfasst. Zusätzlich
kann der Strommix eines speziellen Tarifs (Produktmix), z. B. "100 %
Wasserkraft", angegeben werden.
- Informationen über Umweltbelastung pro KWh
(Co2-Emissionen, und Menge der radioaktiven Abfallstoffe). Die Umweltauswirkungen werden
je nach Aanlage ermittelt.
- bundesweite Durchschnittswerte für die Angaben, damit ein
Strom Vergleich einfach möglich ist
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