Netzbetreiber und Stromanbieter |
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Energiemarkt und StromanbieterÜber den Wettbewerb der Stromanbieter sollen die Verbraucher zu den günstigsten Konditionen marktgerecht versorgt werden. Die für die Versorgung benötigten Versorgungsnetze können nicht sinnvoll dem Wettbewerb unterzogen werden. Hier hat der jeweilige Netzbetreiber eine Monopolstellung. Damit die Netzbetreiber ihre Monopolstellung nicht ihren Gunsten ausnutzen, werden die Entgelte für die Nutzung der Netze (Netznutzungsentgelte) staatlich reguliert. Die Preise für die eigentlichen Energielieferung unterliegen dem Wettbewerb. Die Preise für die Nutzung der Netze unterliegen der Regulierung durch die zuständige Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Liberalisierung der Energiemärkte schließt nicht die Versorgung mit Fernwärme ein. Sie wird nur mit lokalen Netzen betrieben. Die Wärmepreise müssen jedoch den Anforderungen des § 24 AVBFernwämeV genügen und die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen.
Nachtstromtarife
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